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Am Montag, den 22. Februar fand im Neuen Rathaus die zweite Bürgerversammlung statt, um den überarbeiteten Entwurf eines kulturpolitischen Leitbildes für Göttingen zu präsentieren. Nach der ersten Präsentation im September 2009 hatte es zahlreiche Änderungsvorschläge gegeben. Vor allem der KUNST e.V. und der Landschaftsverband Südniedersachsen hatten einige Vorschläge gemacht, die die Verwaltung großteils eingearbeitet hat.
Die Göttinger Kulturdezernentin Dr. Dagmar Schlapeit-Beck sowie Prof. Dr. Hasselbach von der Firma ICG culturplan Unternehmensberatung GmbH aus Berlin stellten den Entwurf vor und anschließend zur Diskussion. Dem Papier liegt ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 2006 zugrunde, in dem der Rat die Kulturverwaltung beauftragt hat, ein Konzept für eine Kulturentwicklungsplanung vorzulegen.
Das Kulturpolitische Leitbild soll eine Richtschnur für die Förderung von Kultureinrichtungen in Göttingen sein. Bei immer knapper werdenden öffentlichen Mitteln müssen zukünftig Prioritäten gesetzt werden. An diesem Entscheidungsprozess sollen alle Göttinger Bürgerinnen und Bürger mitwirken können.
Am Montag waren eine ganze Reihe von Bürgerinnen und Bürger der Einladung gefolgt - überwiegend waren es Betroffene aus den von der Stadt geförderten Institutionen. So ging es in der Diskussion auch immer wieder um die Einzelinteressen z.B. der Privaten Musikschulen oder um die Anerkunnung der Samstags-Vorleser in der Stadtbibliothek. Dabei waren aus dem Papier auf Anraten von KUNST e.V. alle Namen von Einrichtungen entfernt worden, denn das Leitbild soll für zukünftige Zuschusseintscheidungen eine Entscheidungsgrundlage bilden und nicht bereits Entscheidungen vorformulieren.
Wichtig war auch der Dezernentin der explizite Hinweis, dass die derzeitige Höhe von Fördersummen keine Rückschlüsse auf die Wertschätzung der geförderten oder eben nicht geförderten Einrichtungen zulässt. Die Förderhöhe richte sich ausschließlich nach dem Förderbedarf der einzelnen Einrichtungen.
Konkrete Nachfragen blieben zum Teil dennoch offen: für die Umsetzungsphase, die dem Ratsbeschluss im Mai folgen muss, gibt es noch keine Pläne. Im Leitbild wird zwar gesagt, dass die Stadt sich weiter dafür engagieren wird, die ungleiche finanzielle Ausstattungen der Stadt gegenüber kreisfreien Städten zu beseitigen. Wie dieses Engagement aussehen soll, blieb jedoch offen.
Dafür nannte Dagmar Schlapeit-Beck auf Nachfrage den Preis der gutachterlichen Begleitung durch ICG: 75.000 Euro im Laufe der letzten drei Jahre.
Am 5. Mai soll der Rat der Stadt Göttingen über diesen Entwurf entscheiden.
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