Am 6. Mai 2020 stellte die Bundesregierung mit den Regierungschef*innen der Länder in einer Telefonschaltkonferenz eine schrittweise Öffnung ins Ermessen der Bundesländer. Dabei kam sie zu verschiedenen Beschlüssen, die auch die Göttinger Kulturszene betrifft.
Während Großveranstaltungen mindestens bis zum 31. August untersagt bleiben, entscheiden die Länder über die schrittweise Öffnung der Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der Kulturministerkonferenz. Die Beschlüsse der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 6. Mai 2020 ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.bundesregierung.de
Das Land Niedersachsen hat seine Verordnung zum Umgang mit der Corona-Epidemie in Niedersachsen aktualisiert. Sie gilt ab dem 6. Mai. Verboten sind nach wie vor Zusammenkünfte in Vereinen, Sport-, Freizeit- und Bildungseinrichtungen, Musikschulen, Volkshochschulen sowie Großveranstaltungen ab 1.000 Teilnehmenden. Erlaubt sind Autokino, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen, Spielplätzen u.a. sowie der Besuch von zoologischen, botanischen Gärten, Museen, Galerien, Gedenkstätten und Ausstellungen unter Auflagen (siehe § 2d + e), siehe https://www.niedersachsen.de.
Die zahlreichen in Niedersachsen und in Stadt und Landkreis Göttingen geltenden Regeln erläutert der Landkreis auf seiner Homepage www.landkreisgoettingen.de
Die Rat der Stadt Göttingen wird am 15. Mai nach Beratung im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten am letzten Dienstag über die Einrichtung eines subsidiären Göttinger Hilfsfonds für die Bereiche Bildung, Soziales, Kultur und Sport in Höhe von 250.000 Euro beschließen. Über das Procedere und die Vergabekriterien wird der Fachbereich und Fachdienst Kultur der Stadt Göttingen berichten.
Noch sind die Göttinger Kultureinrichtungen geschlossen und Kulturveranstaltungen wegen der Corona-Pandemie untersagt.
Museen, Bibliotheken und Ausstellungen können bei Einhaltung des Mindestabstandsgebotes und von Hygieneauflagen sowie Konzepten zur Besuchersteuerung wieder geöffnet werden.
So ist die Stadtbibliothek Göttingen ab dem 7. Mai eingeschränkt geöffnet. Städtisches Museum und die Ausstellung des Kunstvereins im Alten Rathaus werden folgen.
Die meisten anderen Göttinger Kultureinrichtungen präsentieren im Netz zahlreiche Online- und Streaming-Angebote.
Der Fachbereich und Fachdienst Kultur der Stadt Göttingen berichtet im monatlichen Kultur-Newsletter. Anmeldung unter https://www.goettingen.de