KUNST fordert endlich Entscheidungen beim Thema Stadthallensanierung, die Prüfung von Alternativlösungen und finanziellen Schadensausgleich für die davon betroffenen Einrichtungen!
In den vergangenen Jahren wurde die Sanierung der Stadthalle seitens der Verwaltung wie auch der Politik in Göttingen immer wieder vertagt, verzögert und die Folgeprobleme verdrängt. Auch Alternativen wie ein Neubau an gleicher Stelle oder gegenüber mit entsprechender Umfeldgestaltung wurden nie konsequent durchgerechnet und zu Ende gedacht. Nun stehen die betroffenen Kultureinrichtungen und Hallennutzer vor einem unlösbaren Dilemma, da die Stadthalle laut Aussagen der Verwaltung nicht mehr mit Notmaßnahmen weiterbetrieben werden kann und endgültig 2018 wegen Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen stillgelegt werden muss.
Obwohl Politik und Verwaltung über diese Probleme seit Jahren Bescheid wussten, ist nicht konsequent auf eine Lösung und notwendige Entscheidungen hingearbeitet worden. Ausbaden müssen dies nun das GSO, die Internationalen Händelfestspiele oder auch die GWG, auf die alle erhebliche Probleme zukommen werden.
In dieser Situation fordert der Verein KUNST e.V. endlich zügige Entscheidungen, klare Terminfestlegungen, die Prüfung von Alternativen, die Ermittlung der Folgekosten und auch finanzielle Hilfszusagen, damit der Schaden für die Betroffenen in Grenzen gehalten werden kann!
Deshalb wird die VertreterIn des Vereins KUNST im Kulturausschuss am 4.5. einen Dringlichkeitsantrag zu diesem Thema einbringen. Der Wortlaut ist wie folgt:
Dringlichkeitsantrag zur Kulturausschusssitzung am 4.5.2017
Betrifft: Folgen der Stadthallen-Schließung/Sanierung für das Göttinger Symphonie Orchester (GSO), die Internationalen Händel-Festspiele Göttingen und die GWG
Der Kulturausschuss möge beschließen:
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Göttingen, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig eine endgültige und verbindliche Terminplanung für den Beginn und die Dauer der Sanierung der Stadthalle sowie die Wiederinbetriebnahme vorzulegen, damit alle betroffenen Kultureinrichtungen, Veranstalter und die GWG als Betreiber der Stadthalle und der Lokhalle eine langfristige und belastbare Programmplanung für die Jahre 2018 – 2021 durchführen können.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich in Eigenregie oder durch einen externen Gutachter in Kooperation mit GSO, GWG und den Int. Händelfestspielen die Folgekosten und Einnahmeausfälle der GWG, des GSO und der Internationalen Händel-Festspiele für die Jahre 2018 – 2021 und ggf. darüber hinaus zu ermitteln, um zu erwartende Defizite abschätzen und mit Alternativ-Lösungen (s.u.) vergleichen zu können.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Schaffung von Alternativ-Spielstätten wie z.B. den Einbau eines Orchesterzimmers in einen Teil der Lokhalle zu prüfen, deren (Folge-)Kosten zu ermitteln und die möglichen zeitlichen Verfügbarkeiten sowie die finanziellen Rahmenbedingungen zur Nutzung solcher Alternativ-Spielstätten zu benennen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Haushalte 2018 – 2021 einen Defizit-Ausgleich für die GWG, das GSO und die Internationalen Händel-Festspiele in der Größenordnung der zu erwartenden Einnahmeausfälle und zusätzlichen finanziellen Belastungen vorzusehen.
Begründung:
Durch die in den letzten Jahren immer wieder verschobene Entscheidung zur Zukunft der Stadthalle (Sanierung, Neubau) ist nun ein ungeheurer Zeitdruck entstanden, da die Halle laut Aussagen der Verwaltung in 2018 endgültig aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen stillgelegt oder saniert werden muss. Dies führt zu erheblichen Problemen für die Hallenbetreiber und –Nutzer wie z.B. das GSO, die Internationalen Händel-Festspiele und die GWG, da diese ihre Programme sehr langfristig planen müssen.
Da es de facto keine der Stadthalle vergleichbare Spielstätte in Göttingen und Umgebung gibt, hat das GSO keine Heimspielstätte mehr und können nach derzeitigem Stand die Händel-Festspiele im Jubiläumsjahr 2020 keine Festspiele veranstalten, die den hohen Erwartungen internationaler Medien, Künstler und Besucher gerecht werden können. Durch eine Pause bei der Hallennutzung hat die GWG Schwierigkeiten, ihre Kunden (Kulturveranstalter etc.) zu halten bzw. nach der Pause zurück zu gewinnen. Zudem werden nahezu gleichzeitig das Ottfried-Müller-Haus (JT und KAZ) und die Johanniskirche saniert und fallen als Alternativspielstätten gleichzeitig aus.
Die Folge werden erhebliche Einnahmeausfälle und Reputationsverluste der betroffenen Einrichtungen sein, die nicht ohne weiteres zu verkraften sind.
Daher ist dringend eine endgültige Entscheidung über einen Zeitplan der Sanierung nötig, um Planungssicherheit zu schaffen. Außerdem müssen unbedingt Alternativen und deren Kosten geprüft werden, um sie den Einnahmeverlusten, die ohne Alternativspielstätten entstehen würden, entgegenstellen zu können.
Bei der Folgekosten- und Einnahmeverluste-Ermittlung ist eng mit der GWG, dem GSO und den Händel-Festspielen zusammen zu arbeiten. Dabei müssen im Falle einer Alternativ-Spielstättenlösung in der Lokhalle besonders die Folgekostensituation für die GWG (z.B. durch Blockierung von Teilen der Lokhalle und zusätzlichen logistischen Aufwand) sowie die u.a. daraus resultierende Kostengestaltung für z.B. Mieten, Technik, Catering, Logistik für eine solche Spielstätte berücksichtigt werden.
Schließlich benötigen die betroffenen Einrichtungen seitens der Stadt wegen der von ihnen nicht verschuldeten schwierigen Raumsituation klare Zusagen für notwendige Defizitausgleiche für den Fall der sich aus der Raumnot ergebenden Einnahmeverluste, soweit sie nicht durch Nutzung von Alternativ-Spielstätten und vermehrte Gastspiele an anderen Orten ausgeglichen werden können.